Sobald man im Verkehr unterwegs ist, kommt man fast zwangsläufig mit dem Gesetz in Konflikt. Folgen nach einem Konflikt können von Bußgeld über Führerscheinentzug bis zum Strafverfahren führen. Unsere Kanzlei steht ihnen auch in diesen Fällen stets zur Seite um negative Folgen so weit es geht zu vermeiden.

Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Straßenverkehrszivilrecht, insbesondere Unfallabwicklung

  • Autokauf- und Leasingvertragsrecht

  • Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeit

  • Verlust und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

  • Das Recht der Kraftfahrtversicherung

Mit unserer langjähriger Erfahrung können wir Sie zu allen Fragen rund um das Thema Verkehrsrecht beraten.

 

Der Anwalt ist bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos

 

Viele Unfallgeschädigte scheuen sich einen Rechtsanwalt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu nehmen.

Sie glauben, dass das nicht nötig sei, sogar schade.

Die Versicherung könnte verärgert sein, weil man ihr von Anfang an nicht traue.

Das Gegenteil ist der Fall!

Die Versicherung freut sich sogar, wenn kein Anwalt eingeschaltet wird. Dann können munter die Schadensersatzansprüche gekürzt werden, ohne das der Geschädigte die Möglichkeit hat, dies zu überprüfen.

Leider nutzen die Versicherungen das rigoros aus. Aus diesem Grund wird dem Geschädigten auf Kosten des Gegners ein Anwalt zur Seite gestellt, auch wenn nur ein kleiner Schaden vorliegt.

Sogar die Stiftung Warentest empfiehlt, bei einem unverschuldeten Unfall unbedingt einen Anwalt einzuschalten, damit man nicht „über den Tisch gezogen“ wird.